Die Auswahlkriterien der LAG Landkreis Hof zur Förderung von LEADER-Projekten in der Förderperiode 2023-2027 werden zeitnah hier veröffentlicht. Unten finden Sie zur Orientierung die dazugehörige Checkliste der Projektauswahlkriterien.
Die Kriterien für die Förderperiode 2014-2022 lauteten:
Bevor ein Projekt durch das LAG-Entscheidungsgremium nach den Kriterien der LAG bewertet wird, hat es drei Schritte der Vorprüfung durch das LAG-Management zu durchlaufen:
In einem ersten Schritt der Projektauswahl wird geprüft, ob das Projekt bzw. der Antragsteller die Fördermittel tatsächlich benötigt (Vermeidung des Mitnahmeeffekts).
In einem zweiten Schritt werden eingereichte Projektvorschläge daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich am besten dem LEADER-Programm zuzuordnen sind, oder ob es dafür andere evtl. geeignetere Förderprogramme gibt.
In einem dritten Schritt wird geprüft, ob das eingereichte Projekt den Kriterien von LEADER zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes entspricht, und zwar folgendermaßen:
Das Projekt:
Die LAG Landkreis Hof hat für die Projektauswahl insgesamt 13 mögliche Kriterien für eine Bewertung festgelegt, anhand derer die eingereichten Projekte bewertet werden.
Projekte können pro Kriterium maximal 3 Punkte erzielen.
Folgende acht Kriterien sind verpflichtend anzuwenden:
Für zwei weitere Kriterien sind zusätzliche Punkte möglich:
Drei weitere Kriterien werden fakultativ angewendet:
Aufgrund der Evaluierung der zurückliegenden LEADER-Förderperiode wurde der Aspekt der Innovation seitens der LAG-Mitglieder bei geförderten Projekten insbesondere betont. Die Bewertung des innovativen Ansatzes eines Projekts erhält damit eine doppelte Gewichtung.
Insgesamt sind mit den Zusatzpunkten und den fakultativen Kriterien dadurch maximal 42 Punkte für ein Projekt erreichbar.
Um eine Auswahl des Projekts für eine Förderung seitens des LAG-Entscheidungs-gremiums zugesprochen zu bekommen, müssen 50% oder mehr von der maximalen Punktzahl erreicht werden. Dies sind bei 13 möglichen Kriterien mindestens 21 Punkte.
Das Entscheidungsgremium der LAG entscheidet nach Erfüllung dieses Kriteriums in einem weiteren Beschluss über die Höhe der Zuwendung im Rahmen des maximal zulässigen Fördersatzes. Die Mitglieder des Gremiums sollen dabei gemeinsam durch Diskussion eine individuelle Bewertung der Projekte vornehmen.
Hier finden Sie die Checkliste der Projektauswahlkriterien unserer LAG (.pdf-Datei) >
Lokale Aktionsgruppe Landkreis Hof e.V. (LAG)
1. Vorsitzender Landrat Dr. Oliver Bär
Schaumbergstraße 14
95032 Hof
LAG-Manager Michael Stein
Telefon: 09281/57-413
Telefax: 09281/57-11-413
E-Mail: lag@landkreis-hof.de