Auswahlkriterien für LEADER-Projekte der LAG Landkreis Hof

WICHTIGER HINWEIS: Die verfügbaren LEADER-Mittel sind derzeit ausgeschöpft. Näheres dazu finden Sie hier >

Die Auswahlkriterien der LAG Landkreis Hof zur Förderung von LEADER-Projekten in der Förderperiode 2023-2027 werden zeitnah hier veröffentlicht. Unten finden Sie zur Orientierung die dazugehörige Checkliste der Projektauswahlkriterien.

Die Kriterien für die Förderperiode 2014-2022 lauteten:

  • Die Auswahl von Projekten erreichen, die einen Beitrag zu den Zielen der LES leisten
  • die zur Verfügung stehenden knappen finanziellen Ressourcen möglichst gerecht verteilen
  • den Mitgliedern des LAG-Entscheidungsgremiums eine Richtschnur bei der Arbeit bieten.

Bevor ein Projekt durch das LAG-Entscheidungsgremium nach den Kriterien der LAG bewertet wird, hat es drei Schritte der Vorprüfung durch das LAG-Management zu durchlaufen:

In einem ersten Schritt der Projektauswahl wird geprüft, ob das Projekt bzw. der Antragsteller die Fördermittel tatsächlich benötigt (Vermeidung des Mitnahmeeffekts).

In einem zweiten Schritt werden eingereichte Projektvorschläge daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich am besten dem LEADER-Programm zuzuordnen sind, oder ob es dafür andere evtl. geeignetere Förderprogramme gibt.

In einem dritten Schritt wird geprüft, ob das eingereichte Projekt den Kriterien von LEADER zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes entspricht, und zwar folgendermaßen:

Das Projekt:

  • ist im Gebiet der LAG gelegen (Ausnahmefall: ganz oder teilweise außerhalb des LAG-Gebietes, aber diesem dienend)
  • hat eine besondere Bedeutung oder nachvollziehbaren Nutzen für das LAG-Gebiet
  • wird unter Einbindung der Bevölkerung über die LAG (`bottom up´) durchgeführt
  • leistet einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Kultur/Soziales)
  • hat eine klare Zuordnung zu mindestens einem Entwicklungs- und Handlungsziel der LES
  • leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG
  • wird vom LAG-Entscheidungsgremium aufgrund der Projektauswahlkriterien positiv beurteilt und die Beantragung über LEADER wird beschlossen

Die LAG Landkreis Hof hat für die Projektauswahl insgesamt 13 mögliche Kriterien für eine Bewertung festgelegt, anhand derer die eingereichten Projekte bewertet werden.

Projekte können pro Kriterium maximal 3 Punkte erzielen.

Folgende acht Kriterien sind verpflichtend anzuwenden:

  • Bewertung des innovativen Ansatzes des Projekts (doppelte Gewichtung dieses Kriteriums: maximal 6 Punkte möglich)
  • Bewertung des Beitrags zum Umweltschutz (1 Punkt erforderlich)
  • Bewertung des Beitrags zur Eindämmung des Klimawandels/Anpassung an seine Auswirkungen (1 Punkt erforderlich)
  • Bewertung des Bezugs zum Thema „Demographie“
  • Beitrag zu mindestens einem Handlungsziel des entsprechenden Entwicklungsziels
  • Bewertung der Bedeutung / des Nutzens für das LAG-Gebiet
  • Bewertung des Grads der Bürgerbeteiligung
  • Bewertung des Beitrags zur Vernetzung (von Akteuren, Projekten, Zielen)

Für zwei weitere Kriterien sind zusätzliche Punkte möglich:

  • Zusatzpunkte für mittelbaren Beitrag zu weiteren Entwicklungszielen
  • Zusatzpunkte für messbaren Beitrag zu weiteren Handlungszielen

Drei weitere Kriterien werden fakultativ angewendet:

  • Bewertung der Familienfreundlichkeit eines Projekts
  • Bewertung der Nachhaltigkeit eines Projekts über den Förderzeitraum hinaus
  • Bewertung der Attraktivität des Projekts für junge Menschen

Aufgrund der Evaluierung der zurückliegenden LEADER-Förderperiode wurde der Aspekt der Innovation seitens der LAG-Mitglieder bei geförderten Projekten insbesondere betont. Die Bewertung des innovativen Ansatzes eines Projekts erhält damit eine doppelte Gewichtung.

Insgesamt sind mit den Zusatzpunkten und den fakultativen Kriterien dadurch maximal 42 Punkte für ein Projekt erreichbar.

Um eine Auswahl des Projekts für eine Förderung seitens des LAG-Entscheidungs-gremiums zugesprochen zu bekommen, müssen 50% oder mehr von der maximalen Punktzahl erreicht werden. Dies sind bei 13 möglichen Kriterien mindestens 21 Punkte.

Das Entscheidungsgremium der LAG entscheidet nach Erfüllung dieses Kriteriums in einem weiteren Beschluss über die Höhe der Zuwendung im Rahmen des maximal zulässigen Fördersatzes. Die Mitglieder des Gremiums sollen dabei gemeinsam durch Diskussion eine individuelle Bewertung der Projekte vornehmen.

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