Die vollständige Version der LEADER-Förderrichtlinie sowie alle weiteren aktuellen Merkblätterfinden Sie unter www.leader.bayern.de
(Förderwegweiser -> LEADER 2014-2022) veröffentlicht.
Hier eine Auswahl wichtiger Förderrichtlinien, die für die LAG Landkreis Hof gelten:
Projektträger wenden sich zunächst an die Geschäftsstelle der LAG Landkreis Hof e.V. im Landratsamt Hof. Der dortige Mitarbeiter, Herr Michael Stein, bespricht mit dem Projektträger die Projektidee und berät ihn hinsichtlich der Förderfähigkeit nach LEADER bzw. weist – falls die Förderfähigkeit nicht gegeben ist – auf eventuell vorhandene andere Fördermöglichkeiten hin. Besteht die Möglichkeit einer LEADER-Förderung wird das Projekt dem LAG-Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.
Fällt diese Entscheidung positiv aus, kann der Projektträger mit diesem Beschluss einen Förderantrag nach LEADER beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Münchberg einreichen, welches für das LEADER-Programm in Oberfranken zuständig ist. Dieses entscheidet dann endgültig über die Förderung.
In der Praxis werden die Projekte bereits im Vorfeld eng mit dem Amt für Landwirtschaft in Münchberg abgestimmt, so dass nach einem positiven LAG-Beschluss und unter Einhaltung der notwendigen Formalien in der Regel von einer Förderung ausgegangen werden kann.
Hier finden Sie zu Ihrer Orientierung die Mustervorlage einer Projektbeschreibung (Word-Datei) >
Hier finden Sie die Checkliste der Projektauswahlkriterien unserer LAG (.pdf-Datei) >
Lokale Aktionsgruppe Landkreis Hof e.V. (LAG)
1. Vorsitzender Landrat Dr. Oliver Bär
Schaumbergstraße 14
95032 Hof
LAG-Manager Michael Stein
Telefon: 09281/57-413
Telefax: 09281/57-11-413
E-Mail: lag@landkreis-hof.de