LEADER Förderrichtlinie für den Zeitraum 2023 – 2027

Die vollständige Version der LEADER-Förderrichtlinie sowie alle weiteren aktuellen Merkblätter finden Sie unter www.leader.bayern.de

Eine Auswahl wesentlicher Inhalte der aktuellen Förderrichtlinie 2023-2027 finden Sie hier:

  • Rechtsgrundlage der LEADER-Richtlinie ist die Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER, siehe >
  • Zuwendungszweck ist die Erreichung der Zielsetzungen der LAG Landkreis Hof wie beschrieben in der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027
  • Projekte von Gebietskörperschaften in den Bereichen Bildung, Fürsorgedienstleistungen einschließlich Kindertagesstätten, Gesundheitswesen, Kultur, Sport und Freizeit sind zuwendungsfähig, auch wenn es sich um Pflichtaufgaben handelt.
  • Projektmanagement kann nur bei nichtproduktiven Projekten gefördert werden, maximal drei Jahre bei Einzelprojekten, maximal fünf Jahre bei Kooperationsprojekten.
  • LEADER-Projekte müssen grundsätzlich im Gebiet der LAG Landkreis Hof liegen. Bei einer Projektumsetzung ganz oder teilweise außerhalb ist eine Begründung erforderlich, dass das Projekt dem LAG-Gebiet dient.
  • Es muss ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projekts vorliegen, aus dem hervorgeht, wie Nutzung bzw. Unterhalt und Betrieb während der Zweckbindung sichergestellt werden.
  • Projekte können nur bewilligt werden, wenn sich zum Zeitpunkt der Bewilligung des Förderantrags ein Zuschuss von mindestens 7.000€ ergibt.
  • Die Zuwendung wird projektbezogen im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Bei produktiven Projekten beträgt der Anteil 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei nichtproduktiven Projekten beträgt der Anteil 60%, bei Kooperationsprojekten 70%.
  • Der LEADER-Zuschuss für Projekte ist grundsätzlich beschränkt auf bis zu 250.000€ pro Einzelprojekt und 250.000€ pro Teilprojekt bei teilbaren Kooperationsprojekten.
  • Ersatzbeschaffungen sind als Bestandteile von Projekten zuwendungsfähig, wenn sie nicht zentraler Projektinhalt sind. Gebrauchte Maschinen, Geräte und Einrichtungen sind in Höhe der entstandenen Nettoausgaben zuwendungsfähig, maximal jedoch in Höhe von 60% der Ausgaben, die sich für eine entsprechende Neubeschaffung ergeben würden.
  • Eigenleistungen können unter bestimmten Bedingungen als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
  • Die Summe aller bewilligten Zuschüsse (aus EU- und Landesmitteln) aus öffentlichen Förderprogrammen ist auf maximal 90% der Gesamtkosten zu begrenzen. Vom Antragsteller sind grundsätzlich mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln aufzubringen.
  • Die Antragstellung erfolgt für alle LEADER-Projekte ausschließlich online entsprechend den Vorgaben in den einschlägigen Merkblättern.
  • Der Förderantrag muss innerhalb von 3 Monaten bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten und innerhalb von 6 Monaten bei unteilbaren Kooperationsprojekten nach dem Datum des LAG-Beschlusses zum Projekt gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist für eine Antragstellung ein neuer LAG-Beschluss zu dem Projekt erforderlich.
  • Der Zuwendungsempfänger kann zusätzlich zum Zahlungsantrag nach Bewilligung und Vorlage bestimmter Nachweise einmalig einen Vorschuss von maximal 50% des LEADER-Zuschusses beantragen.

Wie trifft die LAG ihre Entscheidungen über ein Projekt?

Projektträger wenden sich zunächst an die Geschäftsstelle der LAG Landkreis Hof e.V. im Landratsamt Hof. Der dortige Mitarbeiter, Herr Michael Stein, bespricht mit dem Projektträger die Projektidee und berät ihn hinsichtlich der Förderfähigkeit nach LEADER bzw. weist – falls die Förderfähigkeit nicht gegeben ist – auf eventuell vorhandene andere Fördermöglichkeiten hin. Besteht die Möglichkeit einer LEADER-Förderung wird das Projekt dem LAG-Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.

Fällt diese Entscheidung positiv aus, kann der Projektträger mit diesem Beschluss einen Förderantrag nach LEADER beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kulmbach einreichen, welches für das LEADER-Programm in Oberfranken zuständig ist. Dieses entscheidet dann endgültig über die Förderung.

In der Praxis werden die Projekte bereits im Vorfeld eng mit dem LEADER-Koordinator für Oberfranken abgestimmt, so dass nach einem positiven LAG-Beschluss und unter Einhaltung der notwendigen Formalien in der Regel von einer Förderung ausgegangen werden kann.

Organisationsstruktur der LAG Landkreis Hof
Darstellung von Organisations- und Entscheidungsstrukturen der LAG Landkreis Hof e.V.

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