LEADER Förderrichtlinie für den Zeitraum 2023 – 2027

Die vollständige Version der LEADER-Förderrichtlinie sowie alle weiteren aktuellen Merkblätter finden Sie unter www.leader.bayern.de

Eine Auswahl wesentlicher Inhalte der aktuellen Förderrichtlinie 2023-2027 finden Sie hier:

Wie trifft die LAG ihre Entscheidungen über ein Projekt?

Projektträger wenden sich zunächst an die Geschäftsstelle der LAG Landkreis Hof e.V. im Landratsamt Hof. Der dortige Mitarbeiter, Herr Michael Stein, bespricht mit dem Projektträger die Projektidee und berät ihn hinsichtlich der Förderfähigkeit nach LEADER bzw. weist – falls die Förderfähigkeit nicht gegeben ist – auf eventuell vorhandene andere Fördermöglichkeiten hin. Besteht die Möglichkeit einer LEADER-Förderung wird das Projekt dem LAG-Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.

Fällt diese Entscheidung positiv aus, kann der Projektträger mit diesem Beschluss einen Förderantrag nach LEADER beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kulmbach einreichen, welches für das LEADER-Programm in Oberfranken zuständig ist. Dieses entscheidet dann endgültig über die Förderung.

In der Praxis werden die Projekte bereits im Vorfeld eng mit dem LEADER-Koordinator für Oberfranken abgestimmt, so dass nach einem positiven LAG-Beschluss und unter Einhaltung der notwendigen Formalien in der Regel von einer Förderung ausgegangen werden kann.

Organisationsstruktur der LAG Landkreis Hof
Darstellung von Organisations- und Entscheidungsstrukturen der LAG Landkreis Hof e.V.

Möchten Sie ein Projekt bei der LAG Landkreis Hof einreichen?